Allgemeine Geschäftsbedingungen

Preise

Die angegebenen Preise gelten für einen Miettag. Mindestmietzeit ist ein Miettag.

Abholung

Bei Geräteabholung wird eine Sicherheitsleistung mindestens in Höhe des voraussichtlichen Mietpreises fällig, zuzüglich einer - je nach Gerätetyp - individuell festgelegten Mietkaution. Verbrauchsartikel sind sofort zu bezahlen.

Miettag

Ein Miettag umfasst höchstens einen Zeitraum von 24 Stunden zwischen 2 Werktagen. Er beginnt bei Übergabe der Mietsache an den Mieter und endet spätestens am folgenden Werktag um 8:00 Uhr. Sonntag und gesetzliche Feiertage sind bei Tagestarifen mietfrei.

Terminverzug

Bei verspäteter Rückgabe der Mietsache (nach 8:00 Uhr) kann ein voller Miettag berechnet werden.

Mietverlängerung

Abweichungen von der vereinbarten Mietzeit sind dem Vermieter persönlich oder schriftlich (auch per Fax oder Mail) vom Mieter anzuzeigen und bedürfen der Zustimmung des Vermieters. Ohne Zustimmung hat der Mieter die Mietsache nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit zurückzugeben.

Zustand der Mietsache

Der Vermieter übergibt die Mietsache dem Mieter in funktionsfähigem und gereinigtem Zustand. Abweichungen davon werden in einem Übergabeprotokoll schriftlich festgehalten.

Reinigung

Die Mietgeräte sind gereinigt und funktionsfähig zurückzugeben. Bei unterlassener Reinigung wird dem Mieter die Reinigung der Mietsache in vollem Umfang in Rechnung gestellt.

Entsorgung

Staubbeutel und Staubsäcke (z.B. Parkettschleifer, Industrie-Staubsauger, Kleberfräsen, etc.) sind völlig geleert zurückzugeben, ansonsten wird eine Entsorgungspauschale in Höhe von € 25,00 sofort zur Zahlung fällig, unabhängig von der Füllmenge.

Wirkungsgarantie

Eine Gewährleistung für den Wirkungsgrad der Geräte (z.B. Abfräsen von Bodenklebern, etc.) wird nicht zugesagt. Der Mieter ist für die Auswahl und den Einsatz der Geräte selbst verantwortlich (z.B. Parkettschleifen von stark gewachsten Böden, etc.).

Gerätemangel/Haftung

Der Vermieter haftet für den funktionsfähigen Zustand der Mietsache bei Übergabe. Schäden, die nach der Übergabe an der Mietsache auftreten und die technische Funktionsfähigkeit sowie den Gebrauch der Mietsache einschränken, sind unverzüglich vom Mieter gegenüber dem Vermieter anzuzeigen. Der weitere Gebrauch der Mietsache ist unverzüglich zu unterlassen, um weitergehende Beschädigungen zu vermeiden. Eine Haftung für Folgeschäden wegen des Ausfalls (Verdienstausfall, etc.) übernimmt der Vermieter nicht, jedoch stellt er nach seiner Möglichkeit ein Ersatzgerät zur Verfügung. Der Vermieter haftet nicht für Sach- oder Personenschäden des Mieters oder Dritter, die in Zusammenhang mit der Bedienung und Benutzung der Mietsache stehen. Der Mieter haftet für alle Schäden an der Mietsache, die durch die unsachgemäße Bedienung und/oder Einsatz entstehen. Er hat dem Vermieter die daraus entstandenen Kosten zu ersetzen.

Verlust

Verluste, die durch Einbruchdiebstahl, Diebstahl oder sonstiges Abhandenkommen während der Mietzeit entstehen, sowie Schäden durch Transportunfälle, etc., gehen voll zu Lasten des Mieters (Wiederbeschaffungswert). Die Mietgeräte bleiben grundsätzlich Eigentum des Vermieters.

Versicherung

Informieren Sie Ihren Haftpflichtversicherer über den Gebrauch der Mietsache, da Haftpflichtversicherungen nicht grundsätzlich für gemietete Gegenstände und Geräte haften.

Eigentumsvorbehalt

Jegliche Verkaufsartikel bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

Rücknahme von Verbrauchsmaterial

Bei uns gekaufte, bei Rückgabe jedoch nicht benutzte Schleifbänder, Schleifscheiben und Lacke (kein Anbruch) werden nur innerhalb von 7 Tagen ab Kaufdatum wieder zum Originalpreis zurückgenommen (Ausnahme: unsachgemäß gelagerte Lacke / unterkühlt oder überhitzt!).

Sicherheitsvorschriften

Der Mieter hat von den offen im Ladenlokal ausliegenden und zusätzlich zum Aushang gebrachten Sicherheitsvorschriften und Gefahrenhinweisen Kenntnis erlangt.

Öffnungszeiten

  • Mo.-Fr.:
  • 7.00-16.00 Uhr
  • Sa.:
  • 7.00-12.00 Uhr

Verleihnix Werkzeug GmbH


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